Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie, wenn diese ärztlich angeordnet wird. Voraussetzung dafür ist das vom Hausarzt/der Kinderärztin oder einer Psychiaterin ausgefüllte Formular "Anordnung zur psychologischen Psychotherapie". Beachten Sie dabei die Höhe Ihrer Franchise. Wie bei jeder medizinischen Behandlung zahlen Sie einen eigenen Anteil von 10% der Kosten. Bitte bringen Sie beim Erstgespräch die ausgefüllte Anordnung und Ihre Krankenkassenkarte mit.
Selbstzahler:Innen: Der Tarif für eine Stunde beträgt in der Regel Fr. 160.00. Für Kinder, die über Behörden (z.B. Psychotherapie als schulische Massnahme) angemeldet werden, gilt ein Ansatz von Fr. 180.00.